Das ändert sich bei der GEMA Tonträgerlizenzierung ab 2025
Alles wird einfacher – vor allem die Tarifstruktur
Der Markt für Tonträger und Bildtonträger wie CDs und DVDs ist seit Jahren stark rückläufig. Gewachsene Tarifstrukturen aus der Hochphase des physischen Musikkonsums bilden den Markt nicht mehr angemessen ab. Wir reagieren auf diese Entwicklung, indem wir die Lizenzierung physischer Musikprodukte zeitgemäß ausrichten. Ab 2025 gilt eine reduzierte und deutlich einfachere Tarifstruktur. An die Marktbedürfnisse angepasste Tarife und ein leicht verständlicher Self-Service stehen hier im Fokus. Das bedeutet, dass es auch für Kundinnen und Kunden leichter wird, z. B. bei der Wahl des richtigen Tarifs.
Mit wenigen Schritten zur Lizenz!
2 Kategorien von Musikprodukten
Wir unterscheiden ab 2025 tariflich nur noch zwischen zwei Arten von Trägermedien und straffen so unser Tarifangebot.
Musikprodukte wie etwa CDs und Vinyl
Produkte mit gemischten Inhalten wie z. B. Kinofilme auf DVD und Hörspiele
Bestehende Verträge werden beendet, Gesamtverträge neu verhandelt
Wir vereinfachen unsere Tarifstruktur und auch die Verteilungsregeln bei den GEMA Ausschüttungen an GEMA Mitglieder und andere Berechtigte. Die mit Musikverbänden geschlossenen Rahmenvereinbarungen für Lizenzierung bilden den Markt nicht mehr angemessen ab. Hier muss auch das etablierte Vertragsgefüge an die veränderten Marktgegebenheiten angepasst werden. Aus diesem Grund beenden wir die bestehenden Gesamtverträge mit den Musikerverbänden und die in diesem Zusammenhang geschlossenen Lizenzverträge mit den Labels bzw. Herstellern von (Bild-)Tonträgern. Zugleich befinden wir uns mit den Verbänden in Verhandlungen zu neuen Gesamtverträgen. Weitere Informationen erhalten Verbandsmitglieder bei ihrem Verband.
FAQ – häufige Fragen von Kundinnen und Kunden zur neuen Lizenzierung
Wir werden die bestehenden Verträge zum Jahresende beenden. Parallel befinden wir uns mit den Verbänden in Verhandlungen zu neuen Gesamtverträgen. Details zur Kündigung und Neuverhandlung wurden im Vorfeld an alle betroffenen Verbände kommuniziert.
Gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) haben wir mit Verbänden branchenspezifische Gesamtverträge geschlossen (z. B. einen Audio-Einzelvertrag), die für Hersteller von (Bild-)Tonträgern Rechte und Pflichten für die Lizenzierung festlegen, die über die Tarife hinausgehen. Bestandteil dieser Rahmenvereinbarungen ist auch die Vertragshilfe der Verbände. Diese Leistungen der Verbände bilden die Grundlage für besondere Vertragskonditionen wie den Gesamtvertragsnachlass.
Solange die Verhandlungen nicht abgeschlossen sind, wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihren Verband. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir vor Abschluss der Verhandlungen keine Informationen dazu geben können. Neu abgeschlossene Gesamtverträge sowie weiterführende Informationen zum neuen Tarif werden zu gegebener Zeit auf gema.de veröffentlicht.
Hinweis:
Bei Fragen, die über jene in den FAQs hinausgehen, können Sie eine Nachricht schreiben an: vertragsende-vr@gema.de
Sie sind GEMA Mitglied und haben Fragen zum neuen Modell sowie zu den geplanten Änderungen in der Verteilung? Antwort erhalten Sie im Hilfecenter unter Ausschüttungen.